Der Geschäftsführung obliegen die grundsätzlichen Weichenstellungen, Strategiebestim-mungen und budgetären Festlegungen des Gesamtbetriebes. Weiters sorgt sie für die not-wendigen Beziehungen zu den Behörden, im Bezug auf Finanzierung und Genehmigung von Zu- und Neubauten. Schließlich gehört es zu den Aufgaben der Geschäftsführung die Kontakte zu den Partnern im Gesundheitswesen, aus Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv zu pflegen.
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