Schwangerschaft und radiologische Untersuchungen

   

Eine Schwangerschaft sollte vor einer radiologischen Leistung im reproduktiven Alter ausgeschlossen werden. Darum werden sie immer wieder befragt, sollten Unsicherheiten bestehen wird vorher ein Schwangerschaftstest durchgeführt.

Allgemein: Schwangerschaft und Strahlenschutz von Ungeborenen

Die Bestrahlung eines Fetus sollte wenn immer möglich vermieden werden. Das inkludiert auch Situationen, in denen die Schwangerschaft von der Frau selbst nicht vermutet wird. Die Verantwortung solche Patienten zu identifizieren, liegt auch beim überweisenden Kliniker. Frauen im reproduktiven Alter, die zu einer Röntgenuntersuchung erscheinen werden befragt , ob sie schwanger sind oder möglicherweise schwanger sein könnten.

Wenn die Patientin eine Schwangerschaft nicht ausschließen kann, weil die Menstruation überfällig ist, sollte die Untersuchung möglichst bis nach Einsetzen der nächsten Periode verschoben oder ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass die geplante Untersuchung für die Mutter oder eventuell auch für das ungeborene Kind wichtig ist, so dass auch eine Verzögerung ungünstig sein könnte. Die Indikation wird jedenfalls unter besonders exakter Abwägung des Risikos für Mutter und Kind gestellt.

In allen Fällen, in denen Kliniker und Radiologe übereinstimmen, dass eine Strahlenexposition der schwangeren oder möglicherweise schwangeren Frau klinisch gerechtfertigt ist, wird diese Entscheidung genau dokumentiert und mit der zu untersuchenden Frau besprochen.

Sollte es dennoch zu einer unbeabsichtigten Strahlenbelastung eines Feten kommen rechtfertigt das minimale Risiko das noch höhere Risiko invasiver diagnostischer Prozeduren (wie Amniocentesen) am Fetus nicht. Der Radiologe wird allerdings auf Basis von Expositionsdaten (z.B. untersuchte Region) eine individuelle Analyse erstellen und mit der Mutter besprechen.

Auch bei der Anwendung der Magnetresonanztomographie und bei Kontrastmittelapplikation aller Art ist während der Schwangerschaft erhöhte Vorsicht geboten. Obwohl derzeit eindeutige Schäden durch MRT - Untersuchungen nicht nachgewiesen sind, ist die Indikation zu MRT - Untersuchungen im ersten Trimenon ganz besonders eng zu stellen. Kontrastmittelapplikationen aller Art sollten während der gesamten Schwangerschaft nach Möglichkeit unterbleiben

 

 

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